Archiv für den 20. Januar 2009

Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit darf keine Frage des Geldbeutels sein!

Demonstration am 23.Februar 2008
Hiermit möchten wir auf die bevorstehende Gerichtsverhandlung aufmerksam machen, bei der die Stadt Pforzheim nun schon in zweiter Instanz versucht, die bereits vom Verwaltungsgericht Karlsruhe wie auch von verschiedenen Gerichten in anderen Bundesländern klar als rechtswidrig beurteilte antidemokratische Praxis, willkürliche Gebühren für die Inanspruchnahme des verfassungsrechtlich garantierten Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu erheben, weiterführen zu dürfen, um AntifaschistInnen von der Inanspruchnahme ihrer Grundrechte abzuschrecken.

Seit Jahren fordert die Stadt Pforzheim grundsätzlich von AnmelderInnen von Kundgebungen und Demonstrationen Verwaltungsgebühren für die jeweils erteilten Auflagen.

Links:

Aufruf zum Prozess 2007 | Urteil des VG Karlsruhe | Rote Hilfe zum Prozess | Aufruf zur Demonstration – Juli 2008 |
Bericht zur Demonstration | Kampagne 19. Mai | Antirepressions-blog

Demogebühren in anderen Bundesländern:

Gebühren rechtswidrig | PM VG Gießen | demorecht.de.vu | BVG Urteil | Märkische Oder Zeitung

Gegen die neuen Versammlungsgesetze:
Bayern | Baden – Württemberg

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