Samstag, 06.12.2008, 14 Uhr, Lautenschlagerstraße, Stuttgart
Zum 1.1.2009 soll in Baden-Württemberg ein neues Versammlungsgesetz in Kraft treten. Neue Hürden, weitere Schikanen, mehr Kontrolle und hohe Strafen sollen Versammlungen weiter erschweren. Wir werden die zusätzlichen Einschränkungen unserer Versammlungsfreiheit nicht widerstandslos akzeptieren und rufen daher zu einer Demonstration am Samstag, den 6.12.2008, in Stuttgart auf.
Neben zahlreichen Veranstaltungen und kleineren Aktionen wird es weitere Demonstrationen am 29.11. in Mannheim und am 13.12. in Freiburg geben.
Demonstrationen gegen das neue Versammlungsgesetz
Infoveranstaltungen zum Versammlungsgesetz
- 05.11.2008 Art Canrobert Rastatt (Initative Versammlungsgesetz stoppen Mittelbaden),
- 20.11.2008, JUZ Mannheim (AK Antifa Mannheim)
- 21.11.2008, 20 Uhr, Alarm e.V. ([:ag] Freiburg)
- 23.11.2008, 18 Uhr, KTS Freiburg ([:ag] Freiburg)
- 23.11.2008, 20:30 Uhr, Café Gegendruck Heidelberg (Antifa AK Heidelberg, AI Heidelberg)
- 25.11.2008, 19:30 Uhr, Planwirtschaft Karlsruhe, Werderstr. 28 (Autonome Antifa Karlsruhe)
Gemeinsame Anfahrt zur Großdemo am 06.12. in Stuttgart:
Busse:
- Mannheim
- Heidelberg (Karten im Infoladen Heidelberg)
- Saarbrücken
Zugtreffpunkte
Zugtreffpunkte:
Weitere Materialien von AABaWü-Gruppen
- Redebeitrag zum geplanten Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg
- Communiqué der Autonomen Antifa Freiburg
- Flugblatt (PDF) des AK Antifa Mannheim
- Radiointerview mit der Autonomen Antifa Freiburg zum geplanten Versammlungsgesetz (Radio Dreyeckland)
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Neues Versammlungsgesetz soll Polizeiwillkür legalisieren
Presseerklärung des Antifaschistischen Aktionsbündnisses BaWü
Unter dem Vorwand der „Extremismusbekämpfung“, einem antikommunistischen Propagandabegriff aus dem Kalten Krieg, will die baden-württembergische Landesregierung die Versammlungsfreiheit einschränken. Nach dem Vorbild Bayerns sollen Demonstrationen zukünftig dem Wohlwollen von Polizei und Ordnungsämtern sowie umfassender Dauerüberwachung unterliegen. Baden-Württemberg spielt, wie schon mit dem im August verabschiedeten Polizeigesetz, eine Vorreiterrolle beim Trend zum Ausbau von Repressionsorganen bei gleichzeitigem Abbau des Sozialstaats, der sich auch in bundesweiten Maßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung und der Überwachung von Arbeitslosen widerspiegelt.
Beim Entwurf für das neue Versammlungsgesetz handelt es sich um einen breiten Angriff auf alle gesellschaftlichen Kräfte, die dieser Entwicklung tatsächlich oder potentiell entgegenstehen; von der antifaschistischen Bewegung bis zu den Gewerkschaften. Das vorgeschobene Ziel, Nazi-Aufmärsche verhindern zu wollen, ist besonders unglaubwürdig, weil es gerade die baden-württembergische CDU regelmäßig und systematisch unterläuft, indem sie AntifaschistInnen diffamiert und zugleich rechte Übergriffe und Propaganda bagatellisiert. Auf juristischer Ebene setzen Staatsanwaltschaft und Polizei gerade in Baden-Württemberg ursprünglich gegen Nazi-Symbolik erlassene Gesetze vor allem dazu ein, AntifaschistInnen zu kriminalisieren. Zugleich verbreiten Nazis bei ihren Aufmärschen immer wieder nationalsozialistische Propaganda unter Polizeischutz.
Jetzt will die baden-württembergische Landesregierung mit ihren personellen Überschneidungen zu alten und neuen Nazis – es seien hier nur die Stichworte Filbinger und „Studienzentrum Weikersheim“ genannt – die Versammlungs- und Meinungsfreiheit einschränken. Der ideologiegetränkte Begriff „Extremismusbekämpfung“ verweist deutlich auf ihre durchsichtige Taktik, Engagement gegen Nazis vorzutäuschen und linke Bewegungen anzugreifen.
Das sogenannte Militanzverbot im neuen Versammlungsgesetz soll verhindern, dass Demonstrationen Störungen Dritter und einen „Eindruck der Gewaltbereitschaft“ hervorrufen. Hinter diesen Phrasen verbirgt sich in der Praxis, dass statt belegbarer Fakten ein vages Gefühl Dritter ausreicht, damit ein Einsatzleiter der Polizei eine ihm nicht genehme Demonstration auch gewaltsam auflösen lassen kann. Streikkundgebungen vor einem Betrieb oder Proteste gegen Nazi-Läden könnten als störend empfunden und damit verboten werden.
AnmelderInnen sollen mit dem Kooperationszwang zukünftig persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie eine Demonstration auf Aufforderung der Polizei nicht „freiwillig“ auflösen. Demo-OrdnerInnen soll die Polizei schon im Voraus namentlich überprüfen, durchleuchten und willkürlich ablehnen können. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Polizei Demonstrationen und somit alle TeilnehmerInnen jederzeit und ohne konkreten Anlass auf Video aufzeichnen darf.
Beim neuen Versammlungsgesetz handelt es sich um einen Gummiparagraphen, der Polizei und Ordnungsämter Veranstaltungen überwachen und verbieten lässt, ohne dass sie dafür konkrete Gründe benötigen. Die Landesregierung beruft sich darauf, dass „erfolgreich“ erprobte Praxis eine gesetzliche Grundlage benötige. Diese Praxis besteht häufig darin, linken Protest – bislang oft widerrechtlich – mit schikanösen Auflagen zu behindern, abzufilmen und anzugreifen. Praktisch unüberwindbare formaljuristische Hürden sollen dazu führen, dass sich Demonstrationen grundsätzlich in einer Grauzone bewegen, so dass die Polizei immer einen Anlass für eine Kriminalisierung finden kann.
Wir, das Antifaschistische Aktionsbündnis Baden-Württemberg, stellen uns diesem politisch motivierten Angriff entgegen und fordern den sofortigen Stopp der Kriminalisierung linker Demonstrationen. Erst recht werden wir gegen den Versuch Widerstand leisten, weiteren polizeilichen Willkürmaßnahmen eine rechtliche Grundlage zu geben. Die Einschüchterung, die die Bedrohung von Demo-AnmelderInnen, die namentliche Erfassung von OrdnerInnen und die flächendeckende Videoüberwachung bewirken sollen, wird uns weiterhin nicht daran hindern, Nazis kompromisslos entgegenzutreten sowie soziale und antikapitalistische Forderungen auf die Straße zu tragen.
Presseerklärung des Antifaschistischen Aktionsbündnisses
Baden-Württemberg vom 13.10.08


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