Vom 1.bis 7. August gehen in etwa 29 Haftanstalten Deutschlands über 500 Gefangene in den Hungerstreik.
Teilnehmen werden auch Gefangene in Belgien, Spanien und der Schweiz.
Bisher werden dazu in vier deutschen Städten begleitend Aktionen stattfinden: Hamburg, Dresden, Berlin, Köln.
mehr Infos
Archiv für Juli 2008
Am frühen Morgen des 16.Julis fanden in Bühl, Gaggenau, Gernsbach und Achern mehrere Hausdurchsuchungen durch Beamte der Kriminalpolizei aus Rastatt und Offenburg statt.
Vereinzelt waren auch Beamte des jeweiligen Ordnungsamts (als Zeugen) und der Direktion Staatsschutz in die Aktionen der Polizei eingebunden.
Insgesamt wurden 18 Objekte von der Polizei durchsucht und hierbei zahlreiche Gegenstände wie Computer, Festplatten, Kameras, Handys und Speichermedien beschlagnahmt.
Ausgestellt war der Durchsuchungsbeschluss von einer Amstgehilfin (nicht von einem Richter) des Amtsgerichts Baden-Baden um angeblich die Ermittlungen zu den Auseinandersetzungen um eine Hausbesetzung am 4.Juli ( http://de.indymedia.org/2008/07/222218.shtml) auf Anraten der Staatsanwaltschft voran zu treiben. (mehr…)
In Pforzheim tanzten und demonstrierten gestern über 120 Menschen gegen die sogenannten Demonstrationsgebühren. Bei lauter Musik aus zwei Lautsprecherwagen und kämpferischen Parolen zog die Parade vom Waisenhausplatz durch die Pforzheimer Innenstadt zum Sedansplatz. Neben Redebeiträgen u.a. von der Roten Hilfe Heidelberg, dem AK Demogebühren, sowie der Pforzheimer Gruppen Resistance und alert|a spielte bei der Abschlusskundgebung noch die Pforzheimer Punkband „Decision of Mephisto“.
Einige Nazis provozierten kurz am Rande der Parade u.a. Jonathan Stumpf (Heidnischer Sturm Pforzheim).
Was sind Demogebühren?
Seit einigen Jahren erhebt die Stadt Pforzheim als einzige Stadt in Baden-Württemberg gegen AnmelderInnen von Kundgebungen und Demonstrationen Verwaltungsgebühren für das erteilen von Auflagen. Diese Gebühren fangen bei 20,- Euro an und können bis zu 150,- Euro betragen. In einem Gerichtsverfahren 2007 vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht rechtfertigte der juristische Vertreter der Stadt Pforzheim die Verwaltungsgebühren mit dem „Verwaltungsaufwand“ der Behörde, schließlich würde ja auch auf die Erteilung einer Baugenemigung eine Gebühr erhoben. Das eine Demonstration im Gegensatz zu einem Hausbau nicht genehmigungspflichtig ist, sondern lediglich anmeldepflichtig wird in der Argumentation der Stadt nicht bedacht.
Bei einer antifaschistischen Demonstration am 23. 02. 2005 gegen den Fackelmarsch der Neonazis in Pforzheim wurden Verwaltungsgebühren in Höhe von 150,- Euro erhoben.
Bei einer antifaschistischen Demonstration im Juli 2005, gegen Naziaufmärsche, waren es Verwaltungsgebühren in Höhe von 20,- Euro.
Im März 2007, bei einer geschichtlichen Kundgebung bei der ehemaligen Adolf-Hitler- Schule, heutige Nordstadtschule, waren es Gebühren in Höhe von 100,- Euro.
Bei den Klagen(1,2,3,4) gegen die Demogebühren hatten die AnmelderInnen zweier antifaschistischer Veranstaltungen in Pforzheim vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht Erfolg.
Das Gericht wies die Forderungen der Stadt Pforzheim zurück, die Anmeldung von Demonstrationen mit Gebühren zu belegen. Die Stadt Pforzheim ging jedoch in Revision, eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Mannheim steht noch aus.
Auch in Bayern(1,2,3) oder Hessen(1) gab es den Versuch von Behörden „Demogebühren“ zu verlangen. Die obersten Gerichte entschieden jedoch gegen die Gebührenerhebung. Demonstrieren bzw. Versammlungsfreiheit muss weiterhin ein Grundrecht bleiben, dessen Gebrauch nicht von den eigenen finanziellen Möglichkeiten abhängten darf.
